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BGH, 24.10.1952 - 2 StR 238/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 24.10.1952 - 2 StR 238/51
Der Große Senat für Strafsachen hat in der Sitzung vom 17./18. März 1952 (GSSt 2/51) beschlossen:.Auf die Entscheidung und ihre Begründung (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) wird Bezug genommen.
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal
Auszug aus BGH, 24.10.1952 - 2 StR 238/51
Entgegen den Zweifeln der Revision ist § 240 StGB in der jetzigen Fassung anzuwenden, BGHSt 1, 85 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50] und BGHSt 1, 18 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50], wo die gleichartige Frage für § 253 StGB beantwortet wird.Unrichtig ist die Ansicht der Revision, die Drohung mit einem empfindlichen Übel sei annähernd dasselbe wie die Drohung mit einem Verbrechen oder Vergehen in § 240 a.F. Der Gesetzgeber hat bewußt den vielfach nicht befriedigenden Tatbestand des § 240 auf Grund der Jahrzehnt elanigen Erfahrungen völlig umgestaltet und geläutert (vgl die Ausführungen des erkennenden Senates zu der ähnlichen Frage bei § 253 BGHSt 1, 18 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]).
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 24.10.1952 - 2 StR 238/51
Entgegen den Zweifeln der Revision ist § 240 StGB in der jetzigen Fassung anzuwenden, BGHSt 1, 85 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50] und BGHSt 1, 18 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50], wo die gleichartige Frage für § 253 StGB beantwortet wird. - BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
Auszug aus BGH, 24.10.1952 - 2 StR 238/51
Die AAR Nr. 1, auf die sich die Revision beruft, galt zur Zeit der Aburteilung (27. Januar 1951) nicht mehr, BGHSt 1, 60 ff. [BGH 16.02.1951 - 2 StR 109/50].